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BGB § 2383 Umfang der Haftung des Käufers

BGB § 2383 Umfang der Haftung des Käufers

[ Auszug: (1) Für die Haftung des Käufers gelten die Vorschriften über die Beschränkung der Haftung des Erben. Er haftet unbeschränkt, soweit der Verkäufer zur Zeit des ... ]